Teilnahmebedingungen Teenagerfreizeiten
Wir sind ein christlicher Verein mit Sitz in Frankfurt am Main. Ziel unserer Arbeit ist die christliche Chor- & Jugendarbeit. In diesem Sinne führen wir regelmäßig Freizeiten durch. Leider sind auch wir verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem! Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden Hinweise und Reisebedingungen. Ohne die geht es leider nicht, um Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie aufmerksam die Hinweise und Bedingungen durch!
1. Die Freizeiten bieten die Chance, Leben zu teilen und zu einer echten Gemeinschaft zusammen zu wachsen. Deshalb setzen wir eine verbindliche Teilnahme an den gemeinsamen Veranstaltungen und Mahlzeiten voraus. Unsere Freizeiten sind christlich geprägt.
2. Anmeldungen werden nur schriftlich entgegen genommen. Eine eventuelle Anmeldegebühr ist sofort zu bezahlen.
3. Bei kurzfristigem Rücktritt wird folgende Entschädigung fällig: vom 44. bis 31. Tag 25%, vom 30. bis 20. Tag 30%, vom 19.-10. Tag 50%, vom 9.- 6. Tag 70%, vom 6. Tag bis Freizeitbeginn 100%, (die Tage verstehen sich immer vom Freizeitbeginn zurückgerechnet), mindestens jedoch 25,- Euro. Maßgeblich ist der Eingang des schriftlich erklärten Reiserücktritts. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
4. Wir übernehmen keine Haftung für selbstverschuldete Unfälle, Beschädigungen, Verluste und sonstigen Schadensfälle.
5. Ist der Teilnehmer eine untragbare Belastung für die Gruppe, so ist der Freizeitleiter berechtigt, die vorzeitige Rückreise auf Kosten des Teilnehmers zu veranlassen (bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten).
6. Auf unseren Freizeiten gilt striktes Rauch- & Alkoholverbot. Die Teilnehmer verpflichten sich, sich daran zu halten. Den Anweisungen der Mitarbeiter bzw. der Freizeitleitung sind folge zuleisten.
7. Bei Minderjährigen erklären die Erziehungsberechtigen durch ihre Unterschrift auf dem Freizeitpass, dass ihr/e Sohn/Tochter bei Wanderungen, Sport, Spiel und Baden teilnehmen darf.
8. Etwa drei Wochen vor der Freizeit erhält der Teilnehmer einen ausführlichen Rundbrief mit allen wichtigen Infos und dem Freizeitpass. Dieser ist zur Freizeit unterschrieben mitzubringen.
9. Die Erziehungsberechtigen erkennen mit ihrer Unterschrift auf der Anmeldung/auf dem Freizeitpass an, dass während der Freizeit Konzerte und Aufführungen stattfinden können, und erlauben ihrem Sohn / ihrer Tochter daran teilzunehmen. Sie erklären sich außerdem damit einverstanden, dass Fotos und Filmmaterial der Kinder in öffentlichen Medien und auf Produkten unseres Verlages veröffentlicht werden können.
10. Die Freizeithäuser sind einfache Häuser mit unterschiedlichen Standards. Die Unterbringung erfolgt nach Geschlechtern getrennt. Unsere Freizeiten finden immer in Selbstversorgerhäusern statt. Mithilfe beim Spülen usw. wird von den Teilnehmern erwartet.
11. Die persönlichen Daten werden ausschließlich zum internen Gebrauch der Musical-KIDS-Arbeit elektronisch gespeichert. Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen.
Die Teilnahmebedingungen werden anerkannt.
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