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Richtlinien Junghelfer

1. Ziel der gesamten Junghelferarbeit ist das Ausbilden junger Menschen zu verantwortungsbewussten Mitarbeitern der christlichen Kinder- & Jugendarbeit.

2. Junghelfer kann jede / jeder ab 15 Jahre werden, der es möchte. Über die letztliche Aufnahme in den "Junghelferstatus" entscheidet das Leitungsteam der Musical-KIDS. Junghelfer ist man in der Regel bis zum Erreichen der Volljährigkeit.

3. Mit Erreichen der Volljährigkeit des Junghelfers kann er in die verbindliche Mitarbeiterschaft der Musical-KIDS aufgenommen werden. Darüber entscheidet wieder das Leitungsteam.

4. Das Aufgabengebiet des Junghelfers ist hauptsächlich die Mitarbeit und Unterstützung der Mitarbeiter auf Freizeiten. Er/Sie verpflichtet sich, die ihm/ihr aufgetragenen Aufgaben zu erledigen und verbindlich am Programm teilzunehmen. Dies gilt besonders für Programmpunkte mit christlichen Schwerpunkten. Weiterhin verpflichtet er/sie sich, an die vor Ort geltende Hausordnung zu halten.

5. Weiterhin verpflichtet er/sie sich zur Teilnahme an den Junghelferbesprechungen, wenn sie auf Freizeiten angeboten werden und an den Mitarbeiterbesprechungen auf Freizeiten.

6. Die Junghelfer/innen verpflichten sich, bei den Aufführungen aktiv mitzuarbeiten und in der Technik auf- & abzubauen. Die Aufgabengebiete werden vor der Freizeit festgelegt und dem/der Junghelfer/in mitgeteilt. Junghelferinnen singen in der Regel bei den Aufführungen und Chorproben mit. Vor der Freizeit wird ein Einsatzgebiet in Rücksprache mit dem/der Junghelfer/in abgesprochen.

7. Auf jeder Freizeit wird es Ansprechpartner für alle Junghelfer geben.

8. Die Junghelfer dürfen das Gelände nur mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten verlassen (siehe Junghelfererklärung). Eine eindeutige Abmeldung ist bei dem zuständigen Mitarbeiter nötig.

9. Wir als Mitarbeiter und Junghelfer werden von den Kindern beobachtet und viele Kinder schauen zu uns herauf. Deshalb gilt auf dem Freizeitgelände striktes Rauch- und Alkoholverbot. Weiterhin verpflichten sich alle Junghelfer/innen spätestens um 24.00 Uhr sich an die Nachtruhe zu halten. Ausnahmen sind die Junghelfer/innen, die sich an den Auf- und Abbautagen nicht an diese Zeiten halten können.

10. Beziehungen zwischen Teilnehmern und Junghelfern/innen stören das Freizeitklima und den Ablauf während der Freizeit. Aus diesem Grund sind diese zu unterlassen.

11. Ein wichtiges Ziel ist die Teamarbeit. Deshalb erwarten wir eine verbindliche und motivierte Mitarbeit. Probleme sollen offen angesprochen und zusammen gelöst werden.

12. Während der Freizeit sind die Verantwortlichen Mitarbeiter weisungsbefugt über die Junghelfer/innen.

13. Ist der/die Junghelfer/in für das Team und die Freizeit nicht tragbar, ist der Freizeitleiter berechtigt, die vorzeitige Rückreise auf Kosten des Junghelfers/der Junghelferin zu veranlassen.


Januar 2005
gez. das Leitungsteam des Vereins Musical-KIDS e.V.