Richtlinien Mitarbeiter
1. Ziel unserer gesamten Freizeit- und Musicalarbeit ist es, Menschen, besonders Kindern das Evangelium von Jesus Christus weiterzusagen.
2. Mitarbeiter/in kann jede/r ab 18 Jahre werden, der/die die Grundsätze der Musical-KIDS (siehe Anlage) anerkennt. Dies gilt auch besonders für die christlichen Programmpunkte. Über die Aufnahme in den Mitarbeiterkreis entscheidet letztlich das Leitungsteam der Musical-KIDS.
3. Das Aufgabengebiet des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin kann vielfältig sien. Die Verantwortlichen versuchen den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin gemäß seiner/ihrer Wünsche und Gaben einzusetzen. Ansprechpartner hierfür sind die oder der Freizeitleiter.
Wir erwarten von jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin, dass er/sie sich in die Arbeit einbringt und seine/ihre Aufgaben erledigt. Nur so kann der Freizeitbetrieb funktionieren.
4. Weiterhin verpflichtet sich der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin zur Teilnahme an den Mitarbeiterbesprechungen auf Freizeiten.
5. Wir erwarten von allen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, dass sie eigenverantwortlich ihre Aufgaben erledigen.
6. Wir als Mitarbeiter und Junghelfer werden von den Kindern beobachtet und viele Kinder schauen zu uns herauf. Deshalb gilt auf dem Freizeitgelände striktes Rauchverbot und Alkoholverbot. Beziehungen zwischen Teilnehmern und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen stören das Freizeitklima und sind deshalb verboten.
7. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Teamarbeit. Deshalb erwarten wir eine verbindliche und motivierte Mitarbeit. Probleme sollen offen angesprochen und zusammen gelöst werden.
8. Weisungsbefugt für die Mitarbeiter sind die Verantwortlichen Mitarbeiter.
9. Mit seiner Mitarbeit wird der Mitarbeiter automatisch in den Freundeskreis der Musical-KIDS aufgenommen und regelmäßig über die Arbeit informiert.
10. Weiterhin besteht die Möglichkeit, in den Verein "Musical-KIDS e.V." einzutreten, um so die Arbeit mitzutragen (siehe Vereinssatzung).
November 2000
gez. die Mitglieder des Vereins Musical-KIDS e.V.













